Patientenverfügung
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls diese nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann, weil vorher schriftlich dokumentiert wurde, was getan und was unterlassen werden soll.
Frau Dr. Philipp bietet ihnen die Möglichkeit einer ausführlichen, individualisierten, ärztlichen Beratung und Erstellung ihrer persönlichen Patientenverfügung. Als Grundlage der Beratung dient „Die Ärztliche Patientenverfügung“.
Die ärztliche Beratung, Beurteilung der Einsichtsfähigkeit und Erstellung der Patientenverfügung ist kostenpflichtig und wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.